Heft 1

Die Belohnung des Masseverwalters bei MasseinsuffizienzZur Auslegung des § 47 Abs 2 KO

Stephan Riel

Die Belohnung des Masseverwalters (§ 82 KO) ist eine Masseforderung1). Reicht die Masse nicht zur vollständigen Befriedigung aller Masseforderungen aus, so sind diese gem § 47 Abs 2 KO nach der dort bestimmten Rangordnung (allenfalls nur verhältnismäßig) zu befriedigen. Der Belohnungsanspruch des Masseverwalters fällt in die 2. Klasse des § 47 Abs 2 KO 2). Hier soll untersucht werden, mit welchen sonstigen Masseforderungen der Belohnungsanspruch des Masseverwalters konkurriert.

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Artikel-Nr.
ZIK 1997, 1

25.02.1997
Heft 1/1997
Autor/in
Stephan Riel

Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner in der Kanzlei Riel & Partner, Insolvenzverwalter in Wien und Niederösterreich, Mitglied der im BMJ tagenden Insolvenzrechtsreformkommission, Mitherausgeber der ZIK, zahlreiche Publikationen zum Insolvenzrecht.