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Die Bewertung von dubiosen und uneinbringlichen Forderungen - Wertberichtigung oder Abschreibung?

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / StB Mariola Furtak, MSc. / StB Qian Qian Yang, MSc.

Aufgrund der durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Energiekrise und der aktuell historisch hohen Inflation stehen Insolvenzen, Konkurse und Sanierungen verstärkt auf der Tagesordnung. Dies führt unweigerlich dazu, dass sich Gläubiger von Unternehmen mit Liquiditätsengpässen die Frage stellen müssen, wie bestehende Forderungen zu bewerten sind und ob es einen Wertberichtigungs- oder Abschreibungsbedarf gibt. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen mit dem vorliegenden Artikel die relevanten (steuerrechtlichen) Grundlagen, im Besonderen zu Forderungsausfällen und -wertberichtigungen, in einem Überblick näherbringen. Darüber hinaus widmen wir uns dem Zeitpunkt der Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit einer Forderung und der aktuellen Judikatur in diesem Zusammenhang.

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Artikel-Nr.
RWP 2023/20

29.09.2023
Heft 5/2023
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Mariola Furtak

Frau Mariola Furtak, MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Qian Qian Yang

StB Qian Qian Yang, MSc. ist als Steuerberaterin im Bereich Advisory-Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Zu ihren Beratungsschwerpunkten zählen neben der Rechnungslegung nach UGB und IFRS und der steuerlichen Beratung von Kapital- und Personengesellschaften insbesondere die Beratung und Prüfung von gemeinnützigen Organisationen.