Bilanzrecht

Die Bilanzierung von Werkzeugen im Hinblick auf den Entwurf zum EU-GESRÄG

Eva Eberhartinger / Stefan Haslinger / Eugen Strimitzer

Im Entwurf zum EU-GesRÄG 1996 ist für die Bestimmung des § 224 HGB eine Anpassung des von Kapitalgesellschaften zwingend anzuwendenden Bilanzgliederungsschemas an die Erfordernisse des Art. 9 der 4. EU-Richtlinie (Bilanzrichtlinie) sowie eine Angleichung an das Vorbild des § 266 dHGB hinsichtlich der Terminologie vorgesehen. Im Bereich der Gliederung des Sachanlagenvermögens wird unter anderem künftig zwischen „2. technische Anlagen und Maschinen“ und „3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ unterschieden. Damit kommt es zu einem Wegfall der in der geltenden Fassung des RLG in § 224 Abs. 2 A II Z 4 explizit angeführten Postenbezeichnung „Werkzeuge“. Der nachstehende Beitrag befasst sich daher mit dem gebotenen Bilanzausweis von Werkzeugen sowie mit der Frage, ob durch die terminologische Anpassung des Gliederungsschemas auch materielle Änderungen verbunden sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 83

20.03.1996
Heft 3/1996
Autor/in
Stefan Haslinger

Dr. Stefan Haslinger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Tax Partner KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Steuerberatung von Kreditinstituten und anderen Unternehmen im Bereich Financial Services. Er ist Leiter der Arbeitsgruppe Kapitalvermögen im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Eugen Strimitzer

Mag. Dr. Eugen Strimitzer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Partner der KPMG Austria Alpen-Treuhand Gruppe (www.kpmg.at). Er ist Mitglied der Fachsenate für Unternehmensrecht und Revision sowie Steuerrecht der KWT und schwerpunktmäßig in den Bereichen Steuerrecht und M&A sowie PE/VC tätig.