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Die Differenzbesteuerung im UStG 1994

Oberrat Dr. Marian Wakounig*)

Teil 2

Fortsetzung von Heft 15/97

Der Kern der Vorschrift über die Differenzbesteuerung ist eine „eigene“ Bemessungsgrundlage, die nachfolgend erläutert wird.

Es sind Bemessungsgrundlagen für Lieferungen, Eigenverbrauch und Einfuhr zu unterscheiden:

Bei Lieferungen ist Bemessungsgrundlage gemäß § 24 Abs 4 die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Die Differenz ist grundsätzlich für jeden Umsatz getrennt zu ermitteln34), wobeinach dem Erwerb des Gegenstandes angefallene Kosten nicht zum Einkaufspreis dazuzuzählen sind und deshalb auch nicht die Bemessungsgrundlage vermindern können. Nebenkosten, die beim Erwerb anfallen, erhöhen hingegen den Einkaufspreis35). Der Einkaufspreis muss vom Wiederverkäufer nachgewiesen werden können; bei mangelndem Nachweis ist der Einkaufspreis zu schätzen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 351

15.08.1997
Heft 16/1997
Autor/in
Marian Wakounig

Hofrat DDr. Marian Wakounig ist in leitender Funktion als Dienststellenleiter im Finanzamt Österreich tätig. Er ist zudem Prüfungsvorsitzender an der Bundesfinanzakademie des Finanzministeriums sowie der Kammer für Steuerberater:innen und
Wirtschaftsprüfer:innen, Inhaber der Steuerakademie, Lektor an der Fachhochschule sowie Autor zahlreicher steuerrechtlicher Publikationen.