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Die Eckpunkte aus dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 - Ausweitung der Spendenbegünstigung auf weitere gemeinnützige Organisationen

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / StB Mariola Furtak, MSc. / StB Qian Qian Yang, MSc.

Seit 1. Jänner 2024 besteht für alle Organisationen, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke iSd § 35 BAO oder § 37 BAO verfolgen, die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen zu stellen und vom Finanzamt einen Spendenabzugsbescheid zu erhalten. Vorausgesetzt die Formalkriterien werden erfüllt, können somit Spenden an diese Organisationen (wie zB Vereine bzw Körperschaften) von der Steuer abgezogen werden. Zusätzlich wurde das Verfahren zur Spendenbegünstigung auch vereinfacht. Für die ehrenamtlichen Tätigkeiten wurden zudem kleine und große Freiwilligenpauschalen eingeführt, für die eine Steuerbefreiung für Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorgesehen ist. Wird der Antrag bis 30. Juni 2024 an das Finanzamt gestellt und erhält die Organisation einen Bescheid für die Zuerkennung der Spendenbegünstigung, sind die Spenden ab dem 1. Jänner 2024 steuerlich abzugsfähig. Für Organisationen mit einem gültigen Spendenbegünstigungsbescheid gilt die Bestätigung im Jahr 2024 als erbracht, sodass sich für diese die Spendenbegünstigung automatisch um ein Jahr verlängert. Dieser Beitrag informiert Sie über die wichtigsten Eckpunkte aus dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 (GemRefG 2023) iZm Spendenbegünstigung.

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Artikel-Nr.
RWP 2024/5

27.03.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Mariola Furtak

Frau Mariola Furtak, MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Qian Qian Yang

StB Qian Qian Yang, MSc. ist als Steuerberaterin im Bereich Advisory-Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Zu ihren Beratungsschwerpunkten zählen neben der Rechnungslegung nach UGB und IFRS und der steuerlichen Beratung von Kapital- und Personengesellschaften insbesondere die Beratung und Prüfung von gemeinnützigen Organisationen.