Arbeitsrecht

Die geplante Abfertigung neu - arbeitsrechtliche Eckpunkte

Ralf Peschek

Der Gesetzgeber plant die Neuregelung der Abfertigung. Durch die Einbindung von sog Mitarbeitervorsorgekassen als Schuldner der Abfertigung und Gestaltung des Abfertigungsanspruches als unverfallbare Anwartschaft kommt es zu einer tief greifenden Neugestaltung des Abfertigungsrechtes.

Die geplante Neuregelung der Abfertigung ist schon weit fortgeschritten. Es gibt zwar noch Diskussionen um einzelne Fragen, aber die grundlegende Richtung scheint festgelegt zu sein. Rechtsgrundlage soll ein „Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz“ (kurz: „BMVG“) sein1). Es wird vor allem arbeits-, steuer- und finanzmarktrechtliche Regelungen sowie das Organisationsrecht der neuen Mitarbeitervorsorgekassen (kurz: „MV-Kassen“) enthalten, welches am Organisationsrecht der Pensionskassen angelehnt ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/298

15.05.2002
Heft 5/2002
Autor/in
Ralf Peschek

RA MMag. Dr. Ralf Peschek, LL.M., ist Experte für HR-relevante Rechtsfragen. Er ist Partner bei Wolf Theiss und Leiter deren internationaler Praxisgruppe für Arbeitsrecht in 13 CEE und SEE Ländern. Seit 2022 ist er der österreichische Vertreter im Management Board der EELA (European Employment Lawyers Association). Er beschäftigt sich in seiner Praxis mit Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, Restrukturierungen und Sozialplänen, Managerhaftung, Mitbestimmungsrechten von Arbeitnehmern, der Vertretung von Klienten vor Gerichten und Behörden und Pensions- und Vergütungsthemen.