Steuerrecht

Die Inflationsanpassung im EStG

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

Im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspakets Teil II soll die "kalte Progression" im EStG abgeschafft werden; nach der Beschlussfassung im Finanzausschuss am 3. 10. 2022 sind die weiteren parlamentarischen Beschlussfassungen noch im Oktober geplant. Die Abschaffung der "kalten Progression" bedeutet einen steuerrechtlichen Paradigmenwechsel. Ausgehend von den Hintergründen beleuchtet der Beitrag die nunmehr vorgesehene Inflationsanpassung im EStG etwas näher.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/590

17.10.2022
Heft 10/2022
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.