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Die Informationspflichten des Versicherers vor Vertragsabschluss nach dem VAG 2016 - Teil 1

Univ.-Ass. Mag. Christoph Kronthaler

Die §§ 252 ff Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 20161) enthalten umfassende Informationspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Folgen einer Informationspflichtverletzung durch den Versicherer.

Bevor näher auf die Informationspflichten im VAG 2016 eingegangen werden kann, soll der Blick zunächst auf die Grundsätze des geltenden Versicherungsaufsichtsrechts gerichtet werden.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/73

19.04.2016
Heft 4/2016
Autor/in
Christoph Kronthaler

Dr. Christoph Kronthaler ist derzeit Universitätsassistent (Postdoc) an der Universität Innsbruck und Of counsel bei P | E | H | B Rechtsanwälte in Salzburg/Wien. Zahlreiche Publikationen zum gesamten Zivilrecht sowie zum Verbraucher- und Versicherungsrecht. Gemeinsam mit Johannes W. Flume und Simon Laimer Mitherausgeber des Kurzkommentars zum Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG).