Wirtschaftsrecht

Die Nachhaltigkeit im Vergaberecht

Dr. Matthias Öhler / Mag. Markus Theiner

Der Beitrag untersucht, wie nachhaltig das Bundesvergabegesetz seine Zielsetzung der Beschaffung zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis sowie seine ökologischen, sozialen und volkswirtschaftlichen Zielsetzungen erreicht.

Der Begriff der Nachhaltigkeit wird im Vergaberecht nicht definiert. Die Vergaberichtlinie1 misst der öffentlichen Auftragsvergabe aber eine "Schlüsselrolle als eines der marktwirtschaftlichen Instrumente, die zur Erzielung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums bei gleichzeitiger Gewährleistung eines möglichst effizienten Einsatzes öffentlicher Gelder genutzt werden sollen", bei.2 Es soll also die Effizienz der öffentlichen Ausgaben gesteigert und "die öffentliche Auftragsvergabe in stärkerem Maße zur Unterstützung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele" genutzt werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/469

15.09.2023
Heft 9/2023
Autor/in
Matthias Öhler

Dr. Matthias Öhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte mit Schwerpunkt öffentliche Auftragsvergabe. Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.

Markus Theiner

Mag. Markus Theiner hat Rechtswissenschaften an der Universität Wien studiert und ist seit 2007 bei der Bundesbeschaffung GmbH tätig - inzwischen als juristischer Fachexperte mit Tätigkeitsschwerpunkt Projektunterstützung.
Diverse Publikationen sowie nationale und internationale Vortragstätigkeit im Bereich des Vergabe- und Vertragsrechts.