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Die neue Quotenregelung - Checkliste zur Vermeidung von Stolpersteinen

Gastbeitrag: Claudia Kupka-Pranckl, LL.M., BSc.

Mit dem § 134a BAO wurde die neue Quotenregelung eingeführt. Diese tritt mit 1. 1. 2024 in Kraft und ist erstmals auf Abgabenerklärungen für das Veranlagungsjahr 2023 anwendbar. Die neue Quotenregelung bringt zwar einerseits mehr Rechtssicherheit durch die nunmehrige Verankerung in der BAO sowie mehr Flexibilität, da durch die Neuregelung auch frühere Einreichungen der Steuererklärungen auf die Quotenerfüllung zum 1. Quotentermin anrechenbar werden. Andererseits treten mit der Gesetzesänderung auch strengere Fristen in Kraft, deren Nichtwahrung mit Zwangsmaßnahmen geahndet werden können. Erfahren Sie, welche Änderungen die neue Quotenverwaltung mit sich bringt und welche Stolpersteine vermieden werden sollten.

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Artikel-Nr.
RWP 2024/6

27.03.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Claudia Kupka-Pranckl

Claudia Kupka-Pranckl, LL.M., BSc. ist seit 2021 als Steuerberaterin im Bereich Advisory – Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Ihre Beratungsschwerpunkte umfassen insbesondere Umsatzsteuer, Verrechnungspreise und Um­gründ­ungen.