Aufsätze

Die "qualifizierte Mahnung" im Sanierungsverfahren: Unterschriftlichkeit statt (bloßer) Schriftlichkeit?

Dr. Thomas Trettnak, LL.M. / CM

Eine jüngere Entscheidung des OGH (3 Ob 104/14m),1 dergemäß auf die Säumnisfolgen des § 156a Abs 2 IO nur dann korrekt hingewiesen wird, wenn die Mahnung unterschriftlich erfolgt, vermag nicht gänzlich zu überzeugen. Die Argumentation der Rsp ist auch in Hinblick auf die kautelarjuristische Praxis und die Usancen im Geschäftsleben kritisch zu hinterfragen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2015/102

30.06.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Thomas Trettnak
Dr. Thomas Trettnak, LL.M./CM ist Rechtsanwalt und Partner bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Wien. Beratungsschwerpunkte: M&A, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Ausgewählte Publikationen:
Erwerb eigener Aktien bei der Barabfindung anlässlich der (grenzüberschreitenden) Verschmelzung, RWZ 2014/2, 7 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein); Cross-Border Merger aus Deutschland nach Österreich bei weiterbestehendem Listing, GesRZ 2013, 198 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein).