zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2020/22
Die Risikotragung bei Bau-Werkverträgen ist derzeit wegen der Verzögerung und Erschwerung der Ausführung infolge der Corona-Pandemie höchst aktuell. Das ABGB enthält zwar eine Regelung in § 1168; für Bauverträge sind allerdings die erheblich abweichenden ÖNORMEN B 2110 und B 2118 von größerer Bedeutung, da diese meist den Verträgen zugrunde gelegt werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.