Steuerrecht

Die Steuerlegistik im 18. COVID-19-Gesetz

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

Die Corona-Krise wirft viele steuerrechtliche Fragestellungen auf, die teilweise einer gesetzlichen Änderung bedürfen. Der Gesetzgeber reagierte darauf bereits mit dem 2. COVID-19-Gesetz und dem 3. COVID-19-Gesetz.1 Neu aufgetretene Fragestellungen werden nunmehr mit dem bereits 18. COVID-19-Gesetz beantwortet, das zudem ein COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz enthält. Im Nationalrat wurde das 18. COVID-19-Gesetz am 28. 4. 2020 beschlossen.2 Der Beitrag gibt einen Überblick zu diesem aktuellen Sammelgesetz.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/291

22.05.2020
Heft 5/2020
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.