Arbeitsrecht

Die Teilpension oder: Altersteilzeit extended

Mag. Stefan Schuster, MBA

Die möglicherweise irrführende Bezeichnung für ein Instrument, das ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsprozess halten soll, tritt mit 1. 1. 2016 in Kraft: die Teilpension. Die von einigen als Mogelpackung bezeichnete Maßnahme hat, wenn auch derzeit noch massiv eingeschränkt, durchaus ihren Reiz. Vor allem auch für Arbeitgeber.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/30

22.01.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Stefan Schuster

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Steuerberater in Wien sowie Leiter des Center of Expertise und Investmentmanagement eines Telekommunikationsunternehmens. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Arbeits- und Sozialrecht und im Fachsenat für Steuerrecht (Lohnsteuer und Verfahrensrecht) der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig. Zudem ist er allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Vortragender, Herausgeber und Autor zahlreicher Beiträge in Fachpublikationen.