Aktuelles / Börserecht

Die Umsetzung von MAD II - Regierungsvorlage (RV 17. 6. 2016, 1186/RV 25. GP)

Bearbeiter: Dr. Markus Heidinger, LL.M.

Das als MAD II bekannte Rechtssetzungsvorhaben der EU besteht in seinem Kern aus der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO; Verordnung [EU] Nr 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch [Marktmissbrauchsverordnung] und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission, ABl Nr L 173 vom 12. 6. 2014, S 1) und der Marktmissbrauchsrichtlinie (MMRL; Richtlinie 2014/57/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmissbrauch [Marktmissbrauchsrichtlinie], ABl Nr L 173 vom 12. 6. 2014, S 179). Dazu kommen noch zahlreiche Level 2-Maßnahmen wie Durchführungsrichtlinien, Durchführungsverordnungen und Delegierte Verordnungen. Die MMVO löst die bisher geltende Marktmissbrauchsrichtlinie ab und gibt den Mitgliedstaaten extrem hohe Mindestverwaltungsstrafen vor, die MMRL ergänzt die MMVO durch Mindestvorgaben an die Mitgliedstaaten zu gerichtlichen Strafen bei besonders schweren Verstößen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/152

28.07.2016
Heft 7/2016
Autor/in
Markus Heidinger

RA Dr. Markus Heidinger, LL.M. (King´s College London), ist selbständiger Rechtsanwalt in Kooperation mit der WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Gesellschaftsrecht, Corporate Finance und Kapitalmarktrecht; zahlreiche Fachvorträge und Publikationen zu bank-, gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen.