Thema - Arbeitsrecht

Die Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Arbeitsrecht als Wettbewerbsvorteil

Mag. Armin Popp, LL.M.

Nach zähen Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 14. 12. 2023 eine vorläufige Einigung über die Inhalte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive ("CSDDD") erzielt. Diese Richtlinie hat zum Ziel, den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte zu verbessern, indem Unternehmen dazu verpflichtet werden, nachteilige Konsequenzen, die sich aus ihrer Geschäftstätigkeit für Menschenrechte und Umwelt ergeben, zu identifizieren, proaktiv zu verhindern, zu mindern und darüber in transparenter Weise Rechenschaft abzulegen. Doch nicht nur die CSDDD, sondern auch die Corporate Sustainability Reporting Directive ("CSRD"), die am 5. 1. 2023 in Kraft getreten ist, legt großen Unternehmen in Zukunft detaillierte Berichtspflichten in Bezug auf das Thema "Nachhaltigkeit" auf.

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Artikel-Nr.
ARD 6887/4/2024

21.02.2024
Heft 6887/2024
Autor/in
Armin Popp

Mag. Armin Popp, LL.M. ist Rechtsanwalt in der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Littler. Er berät nationale und internationale Mandanten in sämtlichen Gebieten des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts und beschäftigt sich neben dem Arbeitsrecht vor allem mit den Themen Datenschutz, künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit.