Steuerrecht

Die „vertretbare Rechtsansicht“ im Finanzstrafrecht

Dr. Alexander Wagner / Mag. Christian Hammerl

Kann sich der Steuerpflichtige im Finanzstrafverfahren auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen, wenn er sich damit im Abgabenverfahren nicht durchsetzt und gewusst hat, dass die Behörde eine gegenteilige Rechtsauffassung vertritt?

Wie der VwGH jüngst entschieden hat, ist ein Rechtsirrtum jedenfalls dann nicht entschuldbar, wenn der Steuerpflichtige wusste, dass die Behörde eine andere Auffassung vertritt.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/146

17.03.2003
Heft 3/2003
Autor/in
Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).

Alexander Wagner

Dr. Alexander Wagner ist Steuerberater und Manager bei einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien.

Publikationen:

Mitarbeit am EStG-Kommentar Univ. Prof. Dr. Werner Doralt; diverse Aufsätze im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie im Verfahrens- und Finanzstrafrecht.