Datenschutz & E-Government

Die Videoüberwachung iSd DSG 2000

Dr. Matthias Schmidl

Mit der DSG-Novelle 2010 wurde der Abschnitt 9a "Videoüberwachung" ins DSG 2000 eingefügt, um "Vollzugsproblemen" entgegenzuwirken. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass trotz dieser Regelung die Videoüberwachung - aufgrund der mannigfaltigen Einsatzmöglichkeiten von Kameras - rechtlich schwer zu fassen ist und nicht jeder Einsatz einer (Video-)Kamera eine Videoüberwachung iSd Abschnittes 9a darstellt.

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Artikel-Nr.
jusIT 2015/26

29.04.2015
Heft 2/2015
Autor/in
Matthias Schmidl

Dr. Matthias Schmidl hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien und der Rijksuniversiteit Groningen abgeschlossen; 2007–2011: Wissenschaftlicher Mitarbeiter des VwGH; 2011–2012: Referent im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst; seit 2012: Datenschutzkommission/Datenschutzbehörde, seit 2014 als stellvertretender Leiter. Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Rechtsmeinung des Autors wieder.