Die Wesentlichkeit in § 189a Z 10 UGB wurde im RÄG 2014 gesetzlich definiert. Das Verhältnis dieser Bestimmung zur Wesentlichkeit für einen nichtigen Jahresabschluss gem § 202 Abs 1 Z 2 AktG wird im Beitrag behandelt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.