Die Erbrechte der EU-Mitgliedstaaten sind in hohem Ausmaß von nationalen Rechtsvorstellungen und -traditionen geprägt, mit der Folge, dass Erbfälle mit Auslandsberührungen eine besondere Komplexität aufweisen. Abhilfe soll die neue EuErbVO schaffen, die ab dem 17. 8. 2015 unmittelbar anwendbar ist.
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