Wirtschaftsrecht

Die wichtigsten Eckpunkte der EU-Erbrechtsverordnung

Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. (Harvard) / Sen. Scientist Dr. Claudia Reith, Fachbereich Privatrecht

Die Erbrechte der EU-Mitgliedstaaten sind in hohem Ausmaß von nationalen Rechtsvorstellungen und -traditionen geprägt, mit der Folge, dass Erbfälle mit Auslandsberührungen eine besondere Komplexität aufweisen. Abhilfe soll die neue EuErbVO schaffen, die ab dem 17. 8. 2015 unmittelbar anwendbar ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/422

18.08.2015
Heft 8/2015
Autor/in
Marianne Roth
o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL. M. (Harvard) lehrt Zivilverfahrensrecht, Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Paris-Lodron-Universität Salzburg.
Claudia Reith
Dr. Claudia Reith arbeitet als Juristin beim Land Salzburg und war zuvor Senior Scientist am Fachbereich Privatrecht an der Juridischen Fakultät in Salzburg.