Internationales Steuerrecht

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kosovo

Hon.-Prof. MR i.R. Dr. Heinz Jirousek

Am 8. 6. 2018 wurde zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (DBA) unterzeichnet.1 Das DBA ist gem seinem Art 27 Abs 1 mit 28. 12. 2018 in Kraft getreten und findet gem seinem Art 27 Abs 2 erstmals ab dem Steuerjahr 2019 Anwendung. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen DBA sowie eine zusammenfassende Gegenüberstellung mit dem OECD Musterabkommen (OECD-MA) idF 2014. Das DBA wird vom MLI2 nicht erfasst.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/517

31.07.2019
Heft 14/2019
Autor/in
Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.