Steuerrecht aktuell

Eine vorübergehende Privatnutzung überwiegend unternehmerisch genutzter Gebäude(teile) in der Umsatzsteuer

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Die Versteinerung des Vorsteuerabzuges für Gebäude im Licht des Unionsrechts

Der Vorsteuerabzug für Gebäude ist im Zeitpunkt des Unionsbeitritts Österreichs mit 1. 1. 1995 "versteinert": Österreich hat sich nicht nur die Beibehaltung der ermäßigten Besteuerung der Wohnraumvermietung mit 10 % USt bei vollem Vorsteuerabzug (statt der unechten Befreiung nach Unionsrecht) vorbehalten. Der Vorsteuerabzug für Gebäude(teile) ist insgesamt nach der Rechtsprechung des VwGH zum UStG 1972 versteinert. In Fällen einer abwechselnden privaten und unternehmerischen Nutzung stellt sich die Frage, wie solche Mischnutzungsfälle unionsrechtskonform mit Rücksicht auf Österreichs Vorbehalte zu lösen sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/735

26.11.2019
Heft 22/2019
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.