Thema

Einheit der Rechtsordnung und Zurechnung im Asylrecht

o. Univ.-Prof.i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut Koziol

Aus Anlass der aktuellen Diskussion um die Abschiebung einer Mutter mit ihren beiden Kindern nach Georgien erörtert der Autor grundsätzliche Fragen der Zurechnung des Verhaltens der Eltern zu ihren Kindern.

Im Morgenjournal von Ö1 am 5. 2. 2021, 7.00 Uhr, ging es ua um die Abschiebung einer Mutter und ihrer beiden minderjährigen Kinder nach Georgien. Der Interviewer warf im Laufe des mit der ehemaligen Präsidentin des OGH, Frau Dr. Irmgard Griss, geführten Gesprächs die Frage auf, ob deren Meinung nicht genau zu dem Ergebnis führen müsste, das der Innenminister gerade vermeiden wollte: Der Aufenthaltstitel könnte durch von Anfang an unzulässige Asylansuchen erpresst werden. Diese Frage wurde wohl durch die Entscheidung des BVwG vom 23. 9. 2019 herausgefordert, das auf die rechtswidrige Einreise und die unzulässigen Antragstellungen hinwies.1 I. Griss sagte zunächst: "Das Fehlverhalten der Eltern darf nicht den minderjährigen Kindern zugerechnet werden". Diese einleitende Antwort erweckte nicht nur deshalb mein Interesse, weil das BVwG nach längerer Begründung zum entgegengesetzten Ergebnis gelangte und festhielt: "Im Ergebnis ist aufgrund der oa Überlegungen davon auszugehen, dass sich die minderjährigen bP das Verhalten ihrer Eltern zwar nicht subjektiv vorwerfen, jedoch objektiv zurechnen lassen müssen."

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Artikel-Nr.
Zak 2021/75

24.02.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Helmut Koziol

Univ.-Prof. i.R. Helmut Koziol war von 1969 bis 2000 Mitglied der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und danach Direktor des Europäischen Zentrums für Schadenersatz- und Versicherungsrecht. Die Forschungsschwerpunkte lagen im Schuldrecht, insbesondere dem Schadenersatzrecht, ferner dem Bankvertragsrecht und dem Recht der Gläubigeranfechtung.

Publikationen:
Über 400 Veröffentlichungen, insb aus dem Bereich des Schadenersatzrechts, des Bankrechts, des Rechts der Gläubigeranfechtung und der Rechtsvergleichung.