Peyerl zeigt bisher unbeachtete Probleme des neuen § 2 Abs 4a EStG auf. Die Einkünftezurechnungsregel des § 2 Abs 4a EStG verursache in mehrfacher Hinsicht Anwendungsschwierigkeiten. Vor allem die Kriterien der Beherrschung der Gesellschaft und des Vorliegens eines sich abhebenden Betriebs könnten zu Problemen führen.
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