Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Ende des (gesetzlichen) Wettbewerbsverbotes bei Ausscheiden aus der (Personen-)Gesellschaft (Wenger, RWZ 2015/74, S. 321)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das Wettbewerbsverbot des OG-Gesellschafters (oder Komplementärs) nach § 112 UGB endet mit dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft, wenn kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wird. Das gilt auch bei Ausschluss des Gesellschafters für die Zeit bis zur regulären Ausscheidungsmöglichkeit durch Kündigung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/971

18.12.2015
Heft 24/2015