ZIK aktuell

Entfall der Zwangsstrafen für Masseverwalter bei Unterbleiben der Offenlegung

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Mit 20. 7. 2015 in Kraft getreten ist § 285 UGB idF des Rechnungslegungs-ÄnderungsG 2014 BGBl I 2015/22 (s § 906 Abs 28 und 37 UGB; s auch ZIK 2014/240, 161 und ZIK 2015/2, 4). Danach sind während der Dauer eines Insolvenzverfahrens, ausgenommen Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, gegen Masseverwalter keine Zwangsstrafverfügungen nach § 283 UGB zu erlassen; Rechte von Gesellschaftern und Dritten, die Offenlegung einzufordern, bleiben jedoch unberührt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2015/155

31.08.2015
Heft 4/2015