In aller Kürze

Entschädigungszahlungen bei Diskriminierung - beitragsfrei oder beitragspflichtig?

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Liegt ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vor, kann die diskriminierte Person Ersatzansprüche gegenüber dem Dienstgeber geltend machen. In ihrem aktuellen Newsletter setzt sich die NÖGKK mit der beitragsrechtlichen Behandlung allfälliger Entschädigungszahlungen auseinander. So ist etwa der Ersatz des Vermögensschadens als auch die Entschädigung für eine persönliche Beeinträchtigung im Fall des Nichtzustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots beitragsfrei. Der Ersatz einer Entgeltdifferenz für einen Arbeitnehmer, der für eine gleiche bzw gleichwertige Arbeit ein geringeres Entgelt erhält als ein Arbeitnehmer des anderen Geschlechts ist hingegen beitragspflichtig. Die Entschädigung für die deswegen erlittene persönliche Beeinträchtigung ist beitragsfrei. Auch werden Ersatzansprüche iZm der Diskriminierung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses thematisiert. ( Quelle: NÖDIS Nr 9/Juli 2016)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6508/3/2016

29.07.2016
Heft 6508/2016