Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)

Udo Eversloh

Die Bundesregierung hat am 22. 5. 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG-E) veröffentlicht.1 Dies erfolgt in einem eigenständigen Sondergesetz neben dem EStG und dem KStG. Der Gesetzentwurf soll die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzen, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu verbessern. Die Unternehmen sollen durch steuerliche Anreize angehalten werden, in Forschung und Entwicklung (FuE) vermehrt zu investieren. Der Gesetzentwurf enthält entsprechende Regelungen für alle steuerpflichtigen Unternehmen - unabhängig von ihrer Größe und der Art ihrer Tätigkeit. Im Folgenden wird ein Überblick über die wesentlichen Inhalte gegeben.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/513

25.09.2019
Heft 9/2019
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.