Steuerrecht

Erbschaftssteuer: Wie besteuert das Ausland?

StB MMag. Michael Petritz, LL.M. (International Tax Law, Vienna)

Vorbilder für Österreich?

Der VfGH hat bekanntermaßen mit seinem Erkenntnis vom 7. März 2007 den Grundtatbestand des Erwerbs von Todes wegen in § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG aufgehoben. Seit der Veröffentlichung auf der VfGH-Homepage vom 23. 3. 2007 steht fest, dass auch der Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG „Schenkung unter Lebenden“ einer höchstgerichtlichen Überprüfung unterzogen wird. Politisch scheint derzeit eine gänzliche Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer (evtl vorbehaltlich einer Besteuerung der Privatstiftungen) beabsichtigt zu sein, wobei aber gesetzgeberische Ersatz- und Begleitmaßnahmen im Raum stehen.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/383

15.06.2007
Heft 6/2007
Autor/in
Michael Petritz

MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP ist Steuerberater und Tax Partner bei der KPMG Alpen-Treuhand GmbH sowie Tax Head von SmartStart Österreich (das Startup-Programm der KPMG Österreich). Seine Beratungsschwerpunkte liegen ua im internationalen Steuerrecht und Estate Planning, zu dem auch das Stiftungs- und das Gemeinnützigkeitsrecht zählen. Michael Petritz ist außerdem Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der KSW, Präsident von STEP Österreich (Society of Trust and Estate Practitioners) sowie Fachvortragender und Fachautor.