Steuerrecht

Erhöhen Fremdfinanzierungskosten den Entnahmewert?

Reinhold Beiser

In allen Fällen stellt sich die Frage, ob Kosten aus der Fremdfinanzierung (Schuldzinsen) ungekürzt abzugsfähig sind oder teilweise als nichtabzugsfähig auszuscheiden bzw über den Entnahmewert (Teilwert) zu neutralisieren sind.

Nach der Rechtsprechung ist der Zahlungsfluß für die Zuordnung von Finanzierungsverbindlichkeiten entscheidend: Kredite sind Betriebskredite, soweit die zugezählten Kreditmittel in den Betrieb fließen (Bezahlung von betrieblichen Investitionen, Löhnen, Betriebssteuern, Vorräten, Energie etc). In diesem Punkt sind sich die österreichische und deutsche Rechtsprechung einig (VwGH 16. 11. 1993, 89/14/0158; 19. 9. 1990, 89/13/0112, ÖStZB 1991, 176 mit Hinweisen auf die Vorjudikatur; BFH 4. 7. 1990, GrS 2-3/88, BStBl 1990 II 817, 823 ff; vgl auch BFH 5. 3. 1991, VIII R 93/84, BStBl 1991 II 516).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1995, 199

01.05.1995
Heft 5/1995
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.