Info aktuell / Gesetzgebung

Erhöhte Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen ab 2024 geplant

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe soll von bisher 400 € auf 600 € erhöht werden. Mit einem entsprechenden Initiativantrag zum Einkommensteuergesetz will die Bundesregierung die Beitragszahler entlasten (IA 15. 12. 2023, 3815/A 27. GP).

Die Beiträge anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften können gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden. Seit 2017 kommt eine automatisierte Sonderausgaben-Datenübermittlung zur Anwendung, mittels welcher beitragsleistende Personen administrativ entlastet werden. Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften tragen - gerade in Krisenzeiten - bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander bei. Aus diesem Grund soll eine weitere steuerliche Anerkennung erfolgen, indem die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von bisher 400 € auf 600 € erhöht werden soll.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/660

29.12.2023
Heft 24/2023