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Ersatzkraft bei Altersteilzeit-Neu --> alles klar?

Wilhelm Kurzböck

Und da ist sie wieder - die Ersatzkraftregelung bei der Altersteilzeit (kurz: ATZ), "auferstanden" durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012 (zu den weiteren Änderungen bei der ATZ ab 2013 siehe auch PVP 2012/28, 106 [April-Heft)]). Wird ATZ-Geld ausschließlich für Zeiträume nach dem 31. 12. 2012 zuerkannt, ist bei einer AMS-geförderten Blockzeitvereinbarung spätestens ab Beginn der Freizeitphase wieder erforderlich, dass eine Ersatzarbeitskraft eingestellt wird.

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Artikel-Nr.
PVP 2012/76

23.11.2012
Heft 11/2012
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.