In aller Kürze

Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter für 2022

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie hat das BMF die im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung im Abschnitt 4.2. genannte Toleranzfrist von einem Monat (30. April) für die Einreichung der Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter für das Veranlagungsjahr 2022 einmalig auf 3 Monate - somit bis einschließlich 30. 6. 2024 - erstreckt. Abgabenerklärungen 2022 von vertretenen Fällen, welche nicht bis zum 31. 3. 2024 eingereicht wurden und bei denen noch keine Fristsetzung erfolgt ist, gelten dennoch als rechtzeitig, wenn sie bis zum 30. 6. 2024 eingebracht werden. (Erlass des BMF vom 16. 4. 2024, 2024-0.291.617)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6896/3/2024

24.04.2024
Heft 6896/2024