Steuerrecht

EuGH in der Rs A Oy: Finale Verluste reloaded?

RA MMag. Dr. Michaela Petritz-Klar, TEP

Rund 7,5 Jahre nach dem Urteil in der Rs Marks & Spencer 1 hat der EuGH erneut zur Frage der grenzüberschreitenden Verwertung von Verlusten zwischen Konzerngesellschaften Stellung genommen. Unter Verweis auf die Entscheidungsgründe in der Rs Marks & Spencer hat der EuGH auch hier die grenzüberschreitende Verlustverwertung vom Vorliegen finaler Verluste im Quellenstaat abhängig gemacht. Ziel dieses Beitrags ist eine kurze Darstellung der Urteilsbegründung des EuGH in der Rs A Oy2 sowie möglicher Auswirkungen auf das österreichische Steuerrecht.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/431

16.07.2013
Heft 7/2013
Autor/in
Michaela Petritz-Klar

MMag. Dr. Michaela Petritz-Klar ist Rechtsanwältin sowie Partner und Head of Tax bei Taylor Wessing Rechtsanwälte mit den Beratungsschwerpunkten im Konzern- und Umgründungssteuerrecht mit besonderem Fokus auf Fragen des internationalen Steuerrechts sowie im Gebühren- und Verkehrsteuerrecht.