Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / EuGH

EuGH: Mehrstrecken-Flug - Erstattung für teilweises Downgrade

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Sind bei einer einheitlichen und pauschalen Buchung auf einem Flugschein eines Fluggasts mehrere Flüge vermerkt und wird der Fluggast nur auf einem dieser Flüge herabgestuft (hier: von der First Class in die Business Class), ist die Erstattung auf Basis des Preises für den Flug zu berechnen, auf dem der Fluggast herabgestuft wurde. Ist ein solcher Preis auf dem Flugschein nicht angegeben, ist auf den Teil des Flugscheinpreises abzustellen, der dem Quotienten aus der Länge der betroffenen Flugstrecke und der Länge der Gesamtstrecke der Beförderung entspricht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2016/340

21.07.2016
Heft 7/2016