Wirtschaftsrecht

Fehlerhafte (Wieder-)Bestellung von Vorstandsmitgliedern

Dr. Florian Kusznier, LL.M.

Vorstandsmitglieder einer AG sind gem § 75 Abs 1 AktG vom Aufsichtsrat auf bestimmte Dauer zu bestellen, und zwar maximal auf fünf Jahre. Eine Wiederbestellung bedarf einer neuerlichen Beschlussfassung im Gesamt-Aufsichtsrat sowie der schriftlichen Bestätigung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Dieser Beitrag behandelt (vorrangig) den Fall, dass ein Ablauf der Funktionsperiode versehentlich nicht bemerkt wird und eine ordnungsgemäße Wiederbestellung daher unterbleibt.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/693

17.11.2014
Heft 11/2014
Autor/in
Florian Kusznier

Dr. Florian Kusznier, LL.M. (LSE) ist Rechtsanwalt und Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind M&A, einschließlich Übernahmerecht, und Gesellschaftsrecht.