Steuerrecht

Festsetzung von Abgaben bei einem vor Ablauf der Mindestbestandsdauer gelöschten Gruppenmitglied

Mag. Lukas Mechtler / Dr. Erik Pinetz, LL.M., MSc.

Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch bewirkt grundsätzlich den Wegfall der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft. Kommt allerdings nachträglich noch verteilungsfähiges Vermögen hervor, so lebt die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft im Rahmen der durchzuführenden Nachtragsliquidation wieder auf. Demnach können nach der Rechtsprechung des VwGH auch Abgaben nach der Löschung einer GmbH nur mehr dann festgesetzt werden, wenn jene noch über Aktivvermögen verfügt. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Anforderung für den Fall der Liquidation und Löschung eines Gruppenmitglieds vor Ablauf der Mindestbestandsdauer.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/576

19.10.2015
Heft 10/2015
Autor/in
Lukas Mechtler

Herr Dr. Lukas Allram (geb. Mechtler) ist Rechtsanwaltsanwärter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Wien.

Erik Pinetz

Dr. Erik Pinetz LL.M., MSc ist geschäftsführender Gesellschafter, Rechtsanwalt und Steuerberater in Neusiedl am See. Schwerpunkt seiner Beratungs- und Berufstätigkeit liegt im Immobilien- und Immobiliensteuerrecht sowie im Bereich der damit verbundenen Rechtsverkehrsteuern. Des Weiteren ist er Autor diverser Fachpublikationen und Lehrbeauftragter an der WU Wien.