Steuerrecht aktuell

Firmenwertabschreibung auf ausländische Gruppenmitglieder: Kein Ende in Sicht

Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer

Nach Abschaffung der Firmenwertabschreibung durch das AbgÄG 2014 haben EuGH und VwGH festgestellt, dass sie von Anfang an auch für EU-Auslandsakquisitionen hätte gewährt werden müssen. Die Umsetzung dieser Rechtsprechung führt nun zu vielfältigen Problemstellungen.

Der Gesetzgeber hat mit dem AbgÄG 20141 die durch die Steuerreform 20052 eingeführte Firmenwertabschreibung auf Beteiligungserwerbe in der Steuergruppe (§ 9 Abs 7 zweiter Satz KStG aF) abgeschafft. Auslöser dafür war ein beginnender Rechtsstreit zur Frage, ob die Firmenwertabschreibung als Folge der Niederlassungsfreiheit des Unionsrechts auch für Erwerbe von Beteiligungen an ausländischen Gruppenmitgliedern in anderen EU-Mitgliedstaaten gewährt werden muss.3 Diesen Streitfall hat der Gesetzgeber - wohl mit einem Blick auf drohende budgetäre Konsequenzen - zum Anlass genommen, das Institut der Firmenwertabschreibung insgesamt (für In- wie Auslandsbeteiligungen) aus § 9 KStG zu entfernen. Lediglich für bis zum 28. 2. 2014 getätigte Alt-Akquisitionen wurde aus Gründen des Vertrauensschutzes - unter bestimmten Voraussetzungen4 - ein Weiterlaufen der Firmenwertabschreibung bis zum Ende des jeweiligen Abschreibungszeitraums5 ("Grandfathering") zugestanden. Damit wollte das AbgÄG 2014 unter das von Anfang an heftig umstrittene Thema der Firmenwertabschreibung einen Schlussstrich ziehen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/700

19.09.2016
Heft 18/2016
Autor/in
Claus Staringer

Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer ist Professor am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU.