Info aktuell / Finanzverwaltung

Firmenwertabschreibung bei ausländischen Gruppenmitgliedern

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Die bisherige Rechtsansicht des BMF zur Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung bei ausländischen Gruppenmitgliedern (Rz 1129 KStR 2013) wird aufgrund des VwGH-Erkenntnisses vom 10. 2. 2016, 2015/15/0001, ÖStZ 2016/196, mit dieser Information geändert.

Auf Grundlage des Urteils des EuGH vom 6. 10. 2015, C-66/14, Finanzamt Linz, ÖStZ 2015/740, steht nach dem VwGH die Firmenwertabschreibung iSd § 9 Abs 7 KStG idF vor AbgÄG 2014 auch für Beteiligungen an ausländischen Körperschaften zu; dies gilt unabhängig davon, ob nach § 10 Abs 3 Z 1 KStG in die Steuerpflicht optiert wurde oder nicht. Die sich aus dem VwGH-Erkenntnis ergebenden Folgefragen zur Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung auf Auslandsbeteiligungen für die Veranlagungszeiträume 2005-2013, Bilanzberichtigung sowie negativen Firmenwertabschreibung beantwortet das BMF. Zudem werden Aussagen zur Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung auf Auslandsbeteiligungen für die Veranlagungszeiträume ab 2014 getroffen und ein zusammenfassendes Beispiel gebracht. Info des BMF 16. 6. 2016, BMF-010203/0178-VI/6/2016.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/519

01.07.2016
Heft 13/2016