Steuerrecht

Flexible Kapitalgesellschaften nach dem GesRÄG 2023 und dem Start-Up-Förderungsgesetz

Reinhold Beiser

Flexible Kapitalgesellschaften (Flexible Companies) bilden eine neue Rechtsform von Kapitalgesellschaften nach dem FlexKapGG als Teil des GesRÄG 2023.1 Das Start-Up-Förderungsgesetz 2 erleichtert die Beteiligung von Mitarbeitern durch eine neu geschaffene "Option zur Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung" und begünstigt dazu neben Aktien, GmbH-Anteilen und Geschäftsanteilen an einer Flexiblen Kapitalgesellschaft auch "Unternehmenswert-Anteile" nach § 9 FlexKapGG. Flexible Companies, Unternehmenswert-Anteile und eine Option zur Start-Up-Förderung werden in das System der Abgaben eingeordnet.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/163

17.03.2024
Heft 3/2024
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.