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Flug - vorweggenommene Beförderungsverweigerung

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Wurde Fluggästen im Voraus mitgeteilt, dass sie gegen ihren Willen auf einem gebuchten Flug nicht befördert werden, gebührt ihnen eine Ausgleichszahlung, selbst wenn sie sich nicht am Flugsteig eingefunden haben - und zwar auch dann, wenn sie (vergleichbar einer Flugannulierung) mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Beförderungsverweigerung unterrichtet wurden. EuGH 26. 10. 2023, C-238/22, LATAM Airlines Group; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/568

15.11.2023
Heft 11/2023