Beiträge

Freigabe und Bestandverhältnisse

Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser

Anmerkungen zu OLG Wien 6 R 226/23h1

In jüngerer Zeit gibt es in der Praxis wieder verstärkt Tendenzen, für die Insolvenzabwicklung bzw Unternehmensfortführung nicht benötigte Dauerrechtsverhältnisse nicht entsprechend den Bestimmungen der §§ 23 ff IO aufzulösen, sondern die Rechte aus diesen Vertragsverhältnissen gem § 119 Abs 5 IO freizugeben.2 Die angestrebten Vorteile liegen insb bei Bestandrechten auf der Hand: Die Insolvenzmasse soll nicht bis zum Ablauf der gem § 23 IO relevanten Kündigungsfrist, sondern nur bis zur rechtswirksamen Freigabe der Bestandrechte mit Masseforderungen für die Bestandzinszahlungen belastet werden; zudem fallen bei einer Freigabe keine kündigungsbedingten Schadenersatzansprüche an. Jüngst hatte sich nun das OLG Wien mit der Frage der Zulässigkeit einer solchen alternativen, eine optimale "Masseschonung" bezweckenden Vorgangsweise auseinanderzusetzen und gelangte zu durchaus bemerkenswerten Ergebnissen. Im folgenden Beitrag werden diese vor dem Hintergrund der bisherigen hA analysiert.

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Artikel-Nr.
ZIK 2023/165

31.10.2023
Heft 5/2023
Autor/in
Bettina Nunner-Krautgasser

Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser ist Leiterin des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht sowie Co-Leiterin des Forschungszentrums für Berufsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Graz. Sie hält laufend Fachvorträge und ist Autorin bzw Herausgeberin zahlreicher Publikationen, insb im Bereich des Insolvenzrechts.