In aller Kürze

Geblockte Altersteilzeit - Grenzgänger sind nicht als "Ersatzkräfte" tauglich

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Das BMAW sowie das Arbeitsmarktservice vertreten die Ansicht, dass Personen, die im Zuge einer geblockten Altersteilzeit (spätestens ab dem Beginn der Freizeitphase) als Ersatzkräfte herangezogen werden, ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben müssen. Grenzgänger kommen dementsprechend nicht als Ersatzkräfte in Betracht, weil das österreichische AMS für sie im Fall der Arbeitslosigkeit nicht leistungszuständig wäre. ( Quelle: WIKU-News vom 21. 2. 2024)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6888/4/2024

28.02.2024
Heft 6888/2024