Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Geplante Änderungen bei den SV-Beiträgen ab 2024

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit dem Budgetbegleitgesetz (RV 2267 BlgNR 27. GP) soll es ab 1. 1. 2024 zu folgenden Änderungen bei den SV-Beiträgen kommen:

Aufgrund der künftigen Arbeitslosenversicherungspflicht für mehrfach geringfügig Beschäftigte soll die Dienstgeberabgabe nach dem Dienstgeberabgabegesetz von 16,4 % auf 19,4 % angehoben werden ( § 1 Abs 1 DAG).

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Artikel-Nr.
RdW 2023/570

15.11.2023
Heft 11/2023