Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Greiner, Überlassene Arbeitnehmer bei Massenkündigungen im Beschäftigerbetrieb, ASoK 2023, 350

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Autor untersucht, ob und wann überlassene Arbeitnehmer bei Massenkündigungen im Beschäftigerbetrieb iSd § 45a AMFG zu berücksichtigen sind. Bei welcher konkreten Zahl von Auflösungen eine Massenkündigung vorliegt, hängt weitgehend von der Größe des Betriebs ab; die Betriebsgröße richtet sich dabei nach der Anzahl der im Betrieb "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH kommt Greiner zu dem Schluss, dass überlassene Arbeitnehmer im Verhältnis zum Beschäftiger Arbeitnehmer im Sinne der MassenentlassungsRL (und damit iSd § 45a AMFG) sind. Im Beschäftigerbetrieb sind sie dann "in der Regel" beschäftigt, wenn sie dort einen bei regelmäßigem Geschäftsgang vorhandenen Arbeitsplatz besetzen, und zwar unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer; sie sind dann bei der Betriebsgröße zu berücksichtigen. Die Beendigung der Überlassung, also die Rückstellung des Arbeitnehmers an den Überlasser, ist aber nach hA keine vom Massenkündigungsrecht erfasste Beendigungsart. Überlassene Arbeitnehmer können daher im Verhältnis zum Beschäftiger zwar nicht in den Genuss des Massenkündigungsschutzes kommen, ihre Berücksichtigung bei der Betriebsgröße kann sich aber auf den Massenkündigungsschutz der dort tätigen Stammarbeitnehmer auswirken.

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Artikel-Nr.
ARD 6883/17/2024

24.01.2024
Heft 6883/2024