Judikatur / EuGH / Unionsrecht

Grenzen der Klagsbefugnis natürlicher Personen hinsichtlich Beschlüssen der EZB

Bearbeiter: PD Dr. Nicolas Raschauer

Leitsätze (der Redaktion)

Die Klage von 5.217 Privatpersonen gegen mehrere "Beschlüsse" der EZB vom 6. 9. 2012, darunter den über geldpolitische Outright-Geschäfte, war unzulässig.Diese Personen waren nicht klagebefugt, weil sie von den fraglichen "Beschlüssen" der EZB nicht unmittelbar betroffen sind.

EuGH 30. 4. 2015, C-64/14 P, von Storch ua/EZB

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/192

07.08.2015
Heft 8/2015