Steuerrecht

Grenzüberschreitende Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Univ.-Doz. DDr. Gunter Mayr

Die grenzüberschreitende Einbringung von Mitunternehmeranteilen wirft DBA-rechtlich und nach UmgrStG Fragen auf. Da bei solchen grenzüberschreitenden Einbringungen die betroffenen nationalen Rechtsordnungen zudem nicht aufeinander abgestimmt sind, kann es vor allem bei der Einbringung ausländischer Mitunternehmeranteile sowohl zu einer partiellen Entsteuerung als auch zu einer Doppelbesteuerung der stillen Reserven kommen.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/569

17.09.2008
Heft 9/2008
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.