Steuerrecht

GrESt neu: Anteilsübertragung und Anteilsvereinigung (§ 1 Abs 2a und 3 GrEStG)

Dr. Andrei Bodis / MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M.

Mit dem StRefG 2015/161 wurde im GrEStG per 1. 1. 2016 der Tatbestand der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs 3 GrEStG) geändert und ein neuer Tatbestand für Anteilsübertragungen bei Personengesellschaften (§ 1 Abs 2a GrEStG) eingeführt. Während in der Vergangenheit die Anteilsvereinigung entweder mit der Zurückbehaltung von Zwerganteilen oder mit Treuhandkonstruktionen vermieden werden konnte, ist dies seit dem 1. 1. 2016 nicht ohne Weiteres möglich. Daher gewinnt die Anteilsvereinigung (wieder) an Bedeutung und rückt in den Fokus der steuerrechtlichen Überlegungen bei der Übertragung von Anteilen an Kapital- oder Personengesellschaften. Der nachfolgende Beitrag versucht, die Anteilsvereinigung und die Anteilsübertragung näher zu beleuchten. 2

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Artikel-Nr.
RdW 2016/39

22.01.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Andrei Bodis

Dr. Andrei Bodis ist Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes.

Daniel Varro

MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. ist Postdoc-Universitätsassistent an der Universität Wien (Institut für Finanzrecht – Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger) und war davor Rechtsanwalt bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Er hat zahlreiche steuerrechtliche Publikationen veröffentlicht und ist regelmäßiger Fachvortragender.

Publikationen:

Stiftungseingangssteuer – Handbuch inklusive Kommentierung (2011); Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Vorrang der Ökologie vor dem Leistungsfähigkeitsprinzip, taxlex 2015, 251; Substiftungserrichtung mit Altvermögen: Deckung im Stiftungszweck? taxlex 2015, 328; zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.