Steuerrecht

GrEStG Neu: Anteilsvereinigung in der Unternehmensgruppe verfassungswidrig?

MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M.

Im Rahmen des StRefG 2015/16 wurde im grunderwerbsteuerlichen Tatbestand der Anteilsvereinigung die Organschaft durch die Unternehmensgruppe gem § 9 KStG ersetzt, wofür jedoch - im Gegensatz zur Organschaft - bereits eine Beteiligung von mehr als 50 % ausreicht (neben den anderen Voraussetzungen). Ein Anteil von mehr als 50 % vermittelt allerdings keine - für die Anteilsvereinigung erforderliche - Beherrschung. Aber auch wenn es der neue gesetzgeberische Wille wäre, miteinander verbundene Gesellschaften bereits ab mehr als 50 % bei der Anteilsvereinigung gemeinsam zu erfassen, erscheint es nicht nachvollziehbar, warum nur die Anteilsvereinigung in einer Unternehmensgruppe steuerpflichtig ist und die Anteilsvereinigung bei allen anderen verbundenen Gesellschaften (mehr als 50 %) ohne Gruppenbildung nicht.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/106

18.02.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Daniel Varro

MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. ist Postdoc-Universitätsassistent an der Universität Wien (Institut für Finanzrecht – Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger) und war davor Rechtsanwalt bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Er hat zahlreiche steuerrechtliche Publikationen veröffentlicht und ist regelmäßiger Fachvortragender.

Publikationen:

Stiftungseingangssteuer – Handbuch inklusive Kommentierung (2011); Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Vorrang der Ökologie vor dem Leistungsfähigkeitsprinzip, taxlex 2015, 251; Substiftungserrichtung mit Altvermögen: Deckung im Stiftungszweck? taxlex 2015, 328; zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.