Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren sei die Grunderwerbsteuer durch das StRefG 2015/2016 erheblich umgestaltet worden. Die Grundstückswerteverordnung 2016 für die exakte Berechnung der künftigen Grunderwerbsteuerbelastung sei lange ausständig gewesen. Der Beitrag liefert auf Grundlage des Begutachtungsentwurfs einen ersten informativen Überblick über die konkreten Neuerungen.
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